Keine Termine

Leinenzwang

 

Für alle Hunde gilt in den Schutzgebieten dieselbe Regel: Ab an die Leine! Denn in der sogenannten Brut- und Setzzeit könnten frei laufende Hunde die Tiere stören, die im Frühjahr ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Gegen diesen Leinenzwang stemmt sich jetzt eine Initiative in Hannover. Sie sammelt Unterschriften und möchte den Landwirtschaftsminister dazu bewegen, das bestehende Gesetz zu ändern und die Leinenpflicht abzuschaffen.

Hundebesitzer haben die nötige Verantwortung

Die Hundebesitzer beklagen, dass "Brutus", "Fiffi" und Co. unter den Generalverdacht gestellt werden, nichts anderes im Kopf zu haben als Jungwild oder den Hasennachwuchs zu jagen oder kleine Vögel aus dem Nest zu stibitzen. Dann müssten in der Brut- und Aufzuchtzeit ebenso Katzen, Elstern, Füchse oder Krähen kontrolliert werden, argumentiert Tiermediziner Ingo Nolte, einer der Köpfe der Initiative. Statistisch gesehen sei die Gefahr, die von Hunden ausgehe, für die Wildpopulation sehr gering. Außerdem verlange das Gesetz vom Besitzer ohnehin, dass der Hund nicht herumstreunen oder wildern dürfe. Hundebesitzer brächten zudem die nötige Verantwortung mit. Daher sei der Leinenzwang nicht nur unangemessen, sondern auch überflüssig, so Nolte.

In Hannover haben sich neben dem Tiermediziner Nolte weitere prominente Hundeliebhaber der Initiative angeschlossen. Auch die ehemalige Staatssekretärin Cora Hermenau, die Tierärztin und ehemalige Bürgermeisterin Hilde Moennig und der Maschinenbau-Professor Heinz Haferkamp wollen erreichen, dass der Leinenzwang aufgehoben wird. Sie sammeln nun unter anderem über das Internet Unterschriften. Mehr als 1.500 seien schon eingereicht worden, hieß es.

Bei uns in Nußloch wird die Leinenpflicht in der Polizeiverordnung der Gemeinde geregelt. Dort ist festgelegt, dass Hunde innerhalb bebauter Ortsteile ständig an der Leine zu führen sind. Auch in Feld- und Flurbereich dürfen Hunde nur frei laufen, wenn Frauchen oder Herrchen den Hund sicher abrufen können.

Schon die Rücksichtnahme gebietet es, Hunde bei den Spielplätzen oder gar am Waldkindergarten an der Leine zu führen, damit sie dort nicht ihr "Geschäft verrichten" oder Kinder durch freilaufende Hunde verängstigt werden.

Jeder vernünftige Hundehalter wird das verstehen und sich daran halten.

Warum allerdings in den "Nußlocher Wiesen" und den "Dammstücker" grundsätzliche Leinenpflicht herrschen soll, ist nicht so ganz klar. Brütende Vögel werden durch Hunde nicht mehr gestört als durch andere Räuber. Sogar eher weniger (s.o.). Hunde, deren Halter die Kontrolle über ihren Vierbeiner haben, stellen hier keine Bedrohung oder Belästigung dar. Hundehalter, die ihre Hunde nicht im Griff haben, dürfen sie, laut Polizeiverordnung, sowieso nicht frei laufen lassen.

Solange diese Regelung besteht, sollte sie natürlich auch eingehalten werden.

Ob sie angemessen ist, wäre noch auszudiskutieren.